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Mit dem Gesetz vom 13. Februar 2018 wurde der "Fonds für die Verwaltung religiöser Gebäude und anderer Güter des katholischen Kultus" eingerichtet. Der Fonds verwaltet das Pfarrvermögen des katholischen Glaubens in Luxemburg.
Der Fonds ist von Rechts wegen der Gesamtrechtsnachfolger der früheren Kirchenfabriken, die durch das oben erwähnte Gesetz abgeschafft wurden. Der Fonds besteht auch aus allen anderen Vermögenswerten, die ihm durch das vorgenannte Gesetz übertragen werden oder die ihm später in irgendeiner Weise zufallen können. Das Patrimonium des Fonds besteht aus "kirchlichen Gütern" im Sinne des Kirchenrechts. Als solche unterliegt ihre Verwaltung den Regeln von Buch V des Codex des kanonischen Rechts.

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