Erklärung der Abstimmungen

Kirchenfabrick (FE)

Entscheidungen werden durch Beschlussfassung mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Wenn der Vorsitzende nicht an einer Sitzung teilnehmen kann, wird der Vorsitz ausnahmsweise von dem ältesten Mitglied übernommen. Letztere Bestimmung führt bei Stimmengleichheit nicht zu einem doppelten Stimmrecht.

 

Pfarrverwaltungsrat (CGP)

Wenn das Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder erreicht ist, werden die Beschlüsse des GGPs in der Regel durch Konsens gefasst. Wenn dies nicht möglich ist, werden Beschlüsse mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst, wobei jedes anwesende Mitglied eine Stimme hat. Die Übertragung von Stimmen oder Mandaten ist nicht zulässig. Der Pfarrer muss bei Entscheidungen anwesend sein und hat ein Vetorecht. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pfarrers.

 

Verwaltungsrat (CA)

Die Entscheidungen des CA werden in der Regel durch Konsens getroffen. Falls dies nicht möglich ist, werden die Entscheidungen mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen, wobei jedes Verwaltungsratsmitglied eine Stimme hat. Die endgültigen Entscheidungen des CA sind unanfechtbar. Der Generalvikar und der Generalökonom der Erzdiözese Luxemburg haben jedoch jeweils ein Vetorecht bei diesen Entscheidungen. Damit der CA rechtsgültig beraten kann, müssen die beiden folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: 
- Mindestpräsenzquorum von mindestens drei Verwaltungsratsmitgliedern ;
- Anwesenheitspflicht von mindestens einem Vollmitglied.

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