Gesetz und Bestimmungen

Diese Texte sind die Grundlage für die Gründung des Kierchefong

Das Gesetz

Das Gesetz vom 13. Februar 2018 trat am 1. Mai 2018 in Kraft.

Anhang I

Sie listet einige der Vermögenswerte des Fonds auf (Stand: 01/05/2018)

Anhang II

Es bestimmt die Eigentumsverhältnisse von religiösen Gebäuden (Stand: 01.05.2018)

Anhang III

Sie enthält eine Auflistung der Sakralbauten, die einer vorherigen Zustimmung des Erzbistums bedürfen, bevor eine eventuelle Gewährung von Steuererleichterungen erfolgen kann.

Ergänzende Dokumente

Sie dienen als Grundlage für den täglichen Betrieb des Fonds.

Allgemeine Richtlinien des Fonds

Sie definieren seine Leitung.

Interne Bestimmungen (v2 / 01.01.2021)

Sie legt die Abläufe für den Betrieb und die Verwaltung des Fonds fest.
Aktualisierungen: v2.1 

Übersichtekarte der Pfarreien

Sie zeigt die pastorale Aufteilung des Landes.

Tabelle der organisatorischen Einheiten

Finden Sie Ihre Kirchenfabrik (FE) und deren zugehörige Pfarrei (CGP)


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