Diese Texte sind die Grundlage für die Gründung des Kierchefong
Das Gesetz
Das Gesetz vom 13. Februar 2018 trat am 1. Mai 2018 in Kraft.
Anhang I
Sie listet einige der Vermögenswerte des Fonds auf (Stand: 01/05/2018)
Anhang II
Es bestimmt die Eigentumsverhältnisse von religiösen Gebäuden (Stand: 01.05.2018)
Anhang III
Sie enthält eine Auflistung der Sakralbauten, die einer vorherigen Zustimmung des Erzbistums bedürfen, bevor eine eventuelle Gewährung von Steuererleichterungen erfolgen kann.
Ergänzende Dokumente
Sie dienen als Grundlage für den täglichen Betrieb des Fonds.
Allgemeine Richtlinien des Fonds
Sie definieren seine Leitung.
Interne Bestimmungen (v2 / 01.01.2021)
Sie legt die Abläufe für den Betrieb und die Verwaltung des Fonds fest. Aktualisierungen: v2.1
Übersichtekarte der Pfarreien
Sie zeigt die pastorale Aufteilung des Landes.
Tabelle der organisatorischen Einheiten
Finden Sie Ihre Kirchenfabrik (FE) und deren zugehörige Pfarrei (CGP)