Restaurierung der Glaciskapelle
FE82D - Luxembourg Centre18
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Steuerlich absetzbare Spende : Auf Grundlage des Gesetzes vom 13. Februar 2018 und gemäß Artikel 112, Absatz 1, Punkt 1 des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommen-steuer sind Geldspenden an den Fonds im Rahmen der Grenzen des genannten Gesetzes steuerlich absetzbar.
Ihre Spende geht an das ausgewählte Projekt. Sollte jedoch der insgesamt gesammelte Betrag nicht ausreichen, um das Projekt zu verwirklichen, wird Ihre Spende dem interpfarrlichen Solidari-tätsfonds zugewiesen. Aus diesem Fonds werden Projekte finanziert, die für die Aufrechterhaltung des katholischen Kul-tes in einem Gebiet unerlässlich sind, für das die lokale Einheit (FE/CGP) nicht über ausreichende Mittel für die Durchführung verfügt.
Geschichte der Kapelle
Die Kapelle der Geburt der Jungfrau Maria (chapelle de la Nativité de la Vierge), auch bekannt als "Glacis-Kapelle" oder "Adames-Kapelle", wurde 1884 dank des Versprechens von Nicolas Adames, dem ersten Bischof Luxemburgs, errichtet.
Die Kapelle ist neugotisch, typisch für das 19. Jahrhundert, mit engagierten Säulen, dekorativen Kapitellen und spitzbogigen Öffnungen. Sie wurde 1966 restauriert, um den 300. Jahrestag der Wahl der Jungfrau Maria zur Schutzpatronin der Stadt Luxemburg zu feiern.
Die originalen Fresken, die bei der Renovierung 1966 abgedeckt wurden, wurden unter der aktuellen Farbe entdeckt.
In Vorbereitung auf das 400. Marianische Diözesanjubiläum 2024-2025 entstand dieses Projekt, um die Glacis-Kapelle neu anzustreichen und teilweise zu restaurieren. Ihr Ursprung geht auf den 8. Dezember 1624 zurück, als der Jesuitenpater Jacques Brocquart die Statue der Trösterin der Betrübten mit Schülern des ehemaligen Jesuitenkollegs auf das Glacis-Feld trug.
Geplante Arbeiten
- Renovierung der Fresken an der Jochwand über dem Grab von Monsignore ADAMES Nicolas und an der Wand unter dem Lettner, den 3 Bögen;
- Modernisierung der Beleuchtung in der Kapelle mit Hervorhebung der entdeckten Polychromien;
- Bemalung aller Wände der Kapelle nach einer Farbpalette, die vom Kurator, der die Fresken entdeckt, festgelegt wird.découvre les fresques.
24 Oktober, 2024 | Restauration de peinture des murs la clareté s'impose | ||
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24 Oktober, 2024 | Les couleurs des fresques du mur de travée retrouvées dans leur couleur d 'origine | ||
24 Oktober, 2024 | Les travaux de restauration sont achevés et mettent en lumière les fresques retrouvées sous le jubé. | ||
24 Oktober, 2024 | Le tombeau de Monseigneur ADAMES a retrouvé sa splendeur | ||
24 Oktober, 2024 | Les nouveaux luminaires | ||
27 Mai, 2024 | Schließung der Kapelle für ca. 2 Monate, um die Wände zu streichen. | ||
13 Mai, 2024 | Aktualisierung der Restaurierung mit kompletter Bemalung des Innenraums der Kapelle. Anbringung des Gerüsts abgeschlossen. Die Kapelle bleibt bis zur Fertigstellung des Anstrichs für die Öffentlichkeit geschlossen. | ||
23 Februar, 2024 | Reportage auf RTL Luxembourg https://www.rtl.lu/tele/de-journal-vun-der-tele/v/3362103.html | ||
16 Februar, 2024 | Abschluss der Restaurierungsarbeiten an den Fresken. | ||
15 Dezember, 2023 | Die Fresken an der Wand unter dem Lettner und den 3 Bögen sind ebenfalls freigelegt. | ||
15 Dezember, 2023 | Die in der Farbkarte des Konservators festgelegten Farben werden an den Wänden getestet. | ||
15 Dezember, 2023 | Die Fresken an der Jochwand über dem Grab von Monsignore ADAMES Nicolas sind vollständig freigelegt. |
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Steuerlich absetzbare Spende : Auf Grundlage des Gesetzes vom 13. Februar 2018 und gemäß Artikel 112, Absatz 1, Punkt 1 des geänderten Gesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommen-steuer sind Geldspenden an den Fonds im Rahmen der Grenzen des genannten Gesetzes steuerlich absetzbar.
Ihre Spende geht an das ausgewählte Projekt. Sollte jedoch der insgesamt gesammelte Betrag nicht ausreichen, um das Projekt zu verwirklichen, wird Ihre Spende dem interpfarrlichen Solidari-tätsfonds zugewiesen. Aus diesem Fonds werden Projekte finanziert, die für die Aufrechterhaltung des katholischen Kul-tes in einem Gebiet unerlässlich sind, für das die lokale Einheit (FE/CGP) nicht über ausreichende Mittel für die Durchführung verfügt.