FE und CGP Wahlen
Ihre Teilnahme zählt : Lassen Sie Ihre Stimme hören!

Die Interne Regelung des Kierchefong sieht vor, dass alle drei Jahre Wahlen abgehalten werden, um die Vorsitzenden, Schatzmeister und Sekretäre der Kirchenfabriken (FE), ihre Vertreter in den Pfarrverwaltungsräten (CGP) und anschließend den Vorstand des CGP selbst zu bestimmen. Diese Wahlen dienen auch dazu, neue Personen aufzunehmen, die sich den FE anschließen möchten.

Die letzten Wahlen fanden im Frühjahr 2022 statt, was bedeutet, dass die nächsten Wahlen in diesem Jahr stattfinden.

Die Vertreter der FE bei den CGPs werden bei einer konstituierenden Sitzung bestimmt, deren Termin und Ort in Kürze vom Pfarrer festgelegt werden.
Einige Wochen später treffen sich die CGPs ihrerseits, um die Wahlen ihrer Vorsitzenden, Finanzverwalter, Immobilienverwalter und Sekretäre durchzuführen. 

Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in einer FE und einem CGP :

  • volljährig sein (18 Jahre) ;
  • katholisch ;
  • die katholische Kirche nicht durch einen formellen Akt des Austritts verlassen haben ;
  • seinen zivilrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde haben, die der FE entspricht, in der er/sie sich engagiert (oder nicht, wenn dies in der FE einstimmig beschlossen wird).

Verfahren zur Bildung einer FE (spätestens bis zum 1. Mai 2025)

SCHRITT 1 : Öffentliche Ankündigung einer konstituierenden Versammlung durch den Pfarrer.

SCHRITT 2 : Konstituierende Versammlung. Jede Person, die bei einer Versammlung anwesend ist, kann sich als FE-Mitglied registrieren lassen..

SCHRITT 3 : Wahl des Präsidenten, des Schatzmeisters, des Sekretärs und des/der Mitglieder, die das CGP vertreten.

SCHRITT 4 :  Der Sekretär erstellt eine Liste der Mitglieder und Funktionen. 

SCHRITT 5 : Der Präsident, der Schatzmeister, der Sekretär sowie der Pfarrer unterzeichnen die Liste. Der Sekretär leitet sie an den Vorsitzenden des CGPs und die CCA des Fonds weiter.

Verfahren zur Gründung eines CGP (spätestens bis zum 1. Juni 2025)

SCHRITT 1 : Der Pfarrer lädt die von jeder SE der Pfarrei benannten Vertreter sowie den Vorsitzenden des Pastoralrates (oder seinen Delegierten) zu einer konstituierenden Sitzung ein. Das Datum dieser konstituierenden Sitzung wird z.B. im Pfarrbrief oder einem anderen geeigneten Medium veröffentlicht; der Pfarrer kann auch eine Ankündigung bei einem Gottesdienst oder einer anderen Veranstaltung machen.

SCHRITT 2 : Konstituierende Versammlung.

SCHRITT 3 : Kooptation von Mitgliedern.

SCHRITT 4 : Wahl des Vorsitzenden, Finanzverwalters (GF), Immobilienverwalters (GI) und Sekretärs.

SCHRITT 5 : Der Sekretär erstellt eine Liste der Mitglieder und ihrer Funktionen.

SCHRITT 6 : Der Präsident, der Finanzverwalter (GF), der Immobilienverwalter (GI) sowie der Sekretär und der Pfarrer unterzeichnen die Liste. Der Sekretär leitet sie so schnell wie möglich an die CCA des Fonds weiter.

Interne Regelung

Das gesamte Verfahren sowie weitere Informationen finden Sie in der Geschäftsordnung des Kierchefong. 


Von der Erinnerung zur Rettung: Die Inventarisierung religiöser Objekte, ein wesentlicher Akt
Das Inventar religiöser Gegenstände ist für die Erhaltung unseres sakralen Erbes von entscheidender Bedeutung und ermöglicht es, historische Schätze von unschätzbarem Wert für künftige Generationen zu schützen und aufzuwerten.
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